Im April 2019 wurde offiziell eine umfangreiche Steuerreform vorgestellt.
Der wichtigste Punkt, der vermutlich auch die meisten Menschen betreffen wird, war dabei die Senkung der Lohn- und Einkommenssteuersätze. Die meisten Punkte der neuen Agenda treten erst nach und nach in Kraft, angefangen in 2020.
Das ändert sich sofort:
Ab Anfang des Jahres tritt bereits eine Entlastung der Krankenversicherungsbeiträge in Kraft, die besonders Geringverdiener oder jene mit niedrigerem Gehalt entlastet.
- Der „Sozialversicherungsbonus“ ist dabei abhängig von der Höhe des Einkommens. Zwischen der Geringfügigkeitsgrenze bei knapp 450 Euro und einem Bruttogehalt von 1.350 Euro steigt der Bonus kontinuierlich an (maximal 350 Euro pro Jahr). Bis 2.201 sinkt er Bonus wieder. Wer mehr als 2.201 Euro pro Monat verdient profitiert nicht vom Sozialversicherungsbonus.
- Kleine Unternehmen müssen künftig erst ab 35.000 Euro Umsatzsteuer in Rechnung stellen (vorher 30.000). Durch neue Pauschalisierungen sollen bis zu 350.000 Steuererklärungen wegfallen und die Behörden sowie Unternehmen entlasten.
Für Unternehmen ändert sich weiterhin der Umgang mit Abschreibungen. Bisher konnten Anschaffungen bis zu einem Wert von 400 Euro nur im betreffenden Kalenderjahr abgeschrieben werden. Ab 2020 steigt diese Grenze für geringwertige Güter auf 800 Euro, 2021 dann sogar 1000 Euro. Durch diese Unscheinbare Änderung entgehen dem Staatshaushalt schätzungsweise 250-270 Millionen Euro.
Das kommt 2021:
- 2021 tritt nun endlich der erste Schritt der Senkung der Einkommenssteuer in Kraft. Der Eingangssteuersatz wird von 25 auf 20 Prozent gesenkt.
- Dies betrifft jedoch nur Einkünfte bis 18.000 Euro jährlich. Darüber liegende Jahreseinkünfte betrifft die Regelung nicht. Wer weniger als 11.000 Euro pro Jahr verdient muss gar keine Einkommenssteuer zahlen.
Das kommt 2022:
- 2022 folgt schließlich der zweite Schritt. Dieser betrifft nun die Verdiener mit Jahreseinkünften zwischen 18.001 und 31.000 Euro. Statt 35 Prozent beträgt der Einkommenssteuersatz nur noch 30 Prozent.
- Ebenfalls betroffen ist, wer zwischen 30.001 und 60.000 Euro pro Jahr verdient. Eine Senkung von 42 auf 40 Prozent macht sich auch hier bemerkbar. Insgesamt beziffert das Finanzministerium die Kosten der Tarifsenkung mit 3,7 Milliarden Euro.
Für Unternehmen ändert sich 2021 die Körperschaftssteuer. Der Staat investiert hier fast 800 Millionen Euro um eine Senkung von 25 auf 23 Prozent zu realisieren. Der begünstigte Steuersatz für reinvestierte Gewinne wurde aufgrund zu hohen bürokratischen Aufwandes verworfen.
Bagatellsteuern sollen abgeschafft werden.
Der letzte Punkt bietet 2021 einen weiteren Vorteil für Unternehmen. Der Gewinnfreibetrag wird von 30.000 auf 100.000 Euro angehoben. Somit bleiben größere Teile des Gewinns steuerfrei. Ebenfalls können steuerfrei bis zu 10 Prozent des Gewinns (oder maximal 3.000 Euro pro Arbeitnehmer) an die Mitarbeiter ausgezahlt werden.
Das kommt 2023:
- Schlussendlich kommt 2023 die volle Senkung der Körperschaftssteuer zum Tragen. Es erfolgt eine nochmalige Senkung von 23 auf 21 Prozent.
- Ebenfalls sollen ab dann Pläne umgesetzt werden, die die Steuerstufen laufend an die Inflation anpassen um der kalten Progression entgegen zu wirken.