Streaming statt fernsehen – Netflix, ORF und co ohne GIS-Gebühr empfangen
Streaming ist in Österreich so populär wie nie zuvor. US Anbieter wie Netflix, Amazon Prime dominieren den Markt und machen es einfach Serien und Filme zu streamen wann und wo man möchte, aber auch das Angebot der TVTheken, wie etwa der öffentlich-rechtlichen Sender ZDF und ORF erfreut sich großer Beliebtheit.
- Wir erklären ihnen wie es möglich ist die GIS Gebühr zu sparen und dennoch nicht auf die Angebote des ORF verzichten zu müssen.
Streaming am PC ist GIS befreit
Die GIS Gebühr setzt sich zusammen aus drei Elementen, aus Programmentgelten, Abgaben und Gebühren und beträgt beispielsweise in Wien 26,33€ pro Monat, wovon 17,21 Euro der ORF erhält. Was jedoch, wenn man am Fernseher oder PC nur Netflix schaut oder das ORF Angebot nur online empfängt?
Um dies zu beantworten muss man wissen, dass die GIS-Gebühr an den Rundfunkempfang gekoppelt ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat somit 2015 klar festgestellt, dass Streaming am PC GIS-frei ist.
Wer dennoch nicht auf den Empfang des Medienangebots auf 4k Großbildfernsehern samt komfortabler Fernbedienung, statt auf einem reinen PC Monitor, verzichten möchte, dem ist geholfen.
Streaming über rundfunkbefreite Fernseher
Anbieter wie NOGIS oder KAGIS erfreuen sich großer Beliebtheit und Nachfrage, denn sie ermöglichen die GIS-befreite Nutzung von Streamingdiensten auf TVs, die über keinen Antennenanschluss und Tuner verfügen und somit nicht als Rundfunkempfänger gelten.
- Dank Smart OS können TV- und Musik-Apps sowie Mediatheken direkt verwendet werden oder externe Geräte wie der Amazon Fire TV Stick über USB und HDMI Ports verbunden werden.
- Geräte wie der Smart TV’s NOGIS EVO oder KIGAS 4K UHD HDR Smart TV können online bestellt werden bzw. betreibt NOGIS auch zwei Geschäfte in Wien und Wels.
Generell von der GIS Gebühr befreit
Abschließend ist anzumerken, dass folgende Persongruppen gänzlich von der GIS befreit sind, solange der monatliche Verdienst unter einer gewissen Einkommenshöchstgrenze liegt.
- Beihilfenbezieher zum Kinderbetreuungsgeld
- Menschen mit körperlicher oder sozialer Bedürftigkeit
- Arbeitslosengeldbezieher
- Studienbeihilfenbezieher
- Bezieher von Pflegegeld
- Zivildiener
- Gehörlose
- Pensionisten
Informationen im Detail können unter gis.at/befreien nachgelesen werden und über den GIS Befreiungs-Rechner können sie direkt einfach und unverbindlich ermitteln, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rundfungebührenbefreiung vorliegen.