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Die neue SEPA-Lastschrift

Im November 2009 wurde ein einheitliches europäisches Lastschriftverfahren, die SEPA-Lastschrift, realisiert und bereits viele österreichische Banken bieten diese an.
Dank der gesamteuropäischen Standardisierung des SEPA-Lastschriftverfahren kann nun die neue SEPA-Lastschrift, im Gegensatz zum österreichischen Einzugsverfahren, sowohl für EURO-Zahlungen im Inland als auch für EURO-Zahlungen in alle SEPA-Länder europaweit verwendet werden.
Für SEPA-Lastschriften bei Konsumenten ist das nicht finale SEPA-Lastschriftverfahren für Konsumenten („SEPA Direct Debit Core“) anzuwenden, im Bereich B2B kann darüber hinaus auch das finale SEPA-Lastschriftverfahren für Firmen („SEPA Direct Debit B2B“) vereinbart werden.


Wie sieht die SEPA-Lastschrift für den Umgang mit Konsumenten aus („SEPA Direct Debit Core“)?

Die SEPA-Lastschrift ähnelt dem momentan in Österreich gebräuchlichen Einzugsverfahren: das Mandat, also die Berechtigung zum Abbuchen von bestimmten Geldbeträgen, enthält den Namen, die Adresse und die Unterschrift des Debtors.

Auf Grund der europaweiten Gültigkeit der SEPA-Lastschrift ergeben sich aber auch kleine Unterschiede:
So wird anstatt der Kontonummer und der Bankleitzahl der Hausbank des Debtors die internationale Kontonummer IBAN (= „International Banking Account Number“) und die internationale Bankleitzahl BIC (= „Bank Identifier Code“) verwendet.

Weiters muss sich das einzugsberechtigte Unternehmen durch eine eindeutige Creditoren-Kennung, die CID (= „Creditor Identification“), spezifizieren und jedem Mandat eine Mandatsnummer vergeben, die dem Debtor mitzuteilen ist. Die Mandatsnummer ermöglicht dabei eine eindeutige Identifizierung des Mandates und erleichtert unter Anderem das interne Mandatsmanagement.

Bei der SEPA-Lastschrift wird darüber hinaus ein Fälligkeitsdatum festgelegt: genau an diesem Tag erfolgt der Einzug vom Konto des Debtors. Im Gegensatz zur SEPA-Lastschrift im Firmenbereich ist eine SEPA-Lastschrift bei Konsumenten nicht final. Es besteht eine Einspruchsfrist von 8 Wochen bei gültigen Mandaten. Bei Mandatsbestreitung können Konsumenten bis 13 Monate nach Abbuchung Widerspruch einmelden und Rückerstattung begehren.
Erst- und Einmallastschriften sind spätestens 5, Folgelastschriften 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen einzureichen.

Beispielhafte Abbildung eines Mandats zur SEPA-Lastschrift für Konsumenten



Welche Möglichkeiten bestehen im Bereich B2B („SEPA Direct Debit B2B“)?

SEPA-Lastschriften zwischen Unternehmen können sowohl mit dem SEPA Direct Debit Core als auch dem
SEPA Direct Debit B2B Verfahren abgeschlossen werden.
Die SEPA-Lastschrift für Firmen (B2B) unterscheidet sich von der SEPA-Lastschrift für Konsumenten (Core) jedoch in der Finalität des Einzuges. SEPA-Lastschriften für Firmen bei Einzügen mit gültigem Mandat sind final, jedoch besteht auch bei Firmen die Einspruchsfrist von 13 Monaten bei Mandatsbestreitung.
Des Weiteren verkürzt sich die Vorlagefrist sowohl für Erst- und Einmallastschriften als auch für Folgelastschriften auf
1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit.


Was ist bei der Migration auf das SEPA-Lastschriftverfahren zu beachten?

Wichtige Punkte bei der Migration auf das SEPA-Lastschriftverfahren sind
- die Anpassung des Vertrages bei der Creditorbank,
- die Beantragung einer CreditorID bei der Creditorbank,
- die Zuordnung von Mandats(referenz-)nummern, 
- die Konvertierung von Kontonummer / Bankleitzahl auf IBAN / BIC in den internen Datenbanken sowie 
-  die Umstellung der internen Systeme auf das XML-Format 
-  Information an den Debtor (Umstiegstermin, Verfahren, Mandatsnummer, CID)

Zur Erleichterung der Umstellung auf IBAN und BIC bieten die österreichischen Banken ihren Firmenkunden ein Konvertierungs-Service für österreichische Kontoverbindungen an. Ihr/e Kundenbetreuer/in in Ihrer Bank gibt Ihnen gerne nähere Informationen zu diesem Service!

Der Umstieg vom österreichischen Einzugsermächtigungsverfahren auf die SEPA-Lastschrift ist für Creditoren ab sofort möglich. Die Mandate des österreichischen Einzugsverfahrens können durch Nachreichen der CreditorID und Mandatsnummer, sowie nach Anpassung der IBAN und des BIC des Debitors reibungslos migriert werden.
Die Migration des österreichischen Lastschriftverfahrens steht allerdings noch zur Diskussion, da derzeit noch kein entsprechendes europäisches Verfahren verfügbar ist.


Welche Vorteile bietet die SEPA-Lastschrift?

Sicherer Einzug – europaweit: Mit der SEPA-Lastschrift können zukünftig von einem österreichischen Konto aus Rechnungen sicher und bequem in allen SEPA-Ländern mittels Bankeinzug bezahlt werden bzw. kann mit einem entsprechenden Mandat von europäischen Konten eingezogen werden. Das einheitliche SEPA-Verfahren garantiert dabei die gleiche Rechtsicherheit wie bei Einzügen im Inland.

Einzug am Fälligkeitstag: Der Einzug erfolgt zuverlässig am vereinbarten Fälligkeitstag – dies ermöglicht eine präzise Finanzplanung durch Vorhersehbarkeit der Ein- und Ausgänge!

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