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Die neue Zahlungsanweisung
Durch die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrraumes kommt es auch bei Zahlungsbelegen zu einer Neuerung: es wird künftig nur mehr einen einzigen und einheitlichen Zahlungsbeleg, die Zahlungsanweisung geben.
Wie sieht die neue Zahlungsanweisung aus?
Der neue Zahlungsbeleg sieht dem bisher verwendeten Zahlschein sehr ähnlich. Wie der Zahlschein enthält auch die neue Zahlungsanweisung den Namen des Empfängers, den Verwendungszweck, ein Unterschriftsfeld und ein Betragsfeld.
Im Gegensatz zum Zahlschein werden bei der neuen Zahlungsanweisung anstatt der Kontonummer und der Bankleitzahl des Empfängers die internationale Kontonummer IBAN (= „International Banking Account Number“) und die internationale Bankleitzahl BIC (= „Bank Identifier Code“) verwendet werden.
Abbildung der neuen Zahlungsanweisung

Eine für alle Fälle: durch die Verwendung der SEPA-Zahlungsanweisung werden die bestehenden Zahlscheine, Erlagscheine, Überweisungen und EU-Standard-Überweisungen abgelöst. Seit 1. Jänner 2009 ist auch bei der neuen Zahlungsanweisung die Gutschrift-Truncation möglich.
Neu ist auch der SEPA-Beleg für Finanzamtszahlungen: dieser wurde speziell für Transaktionen an das Finanzamt entwickelt und konzipiert. Mit dem neuen Beleg können mehrere Steuerarten gleichzeitig beglichen werden. Durch die Übersichtlichkeit und Rationalisierung des Zahlungsprozesses wird das Datenmanagement spürbar vereinfacht und beschleunigt.
Abbildung der neuen Zahlungsanweisung für Finanzamtszahlungen

Kann die neue Zahlungsanweisung auch für Kunden vorbedruckt werden?
Selbstverständlich kann auch der neue Beleg für die Versendung an Kunden vorbedruckt werden! Nähere Informationen zur richtigen Bedruckung bzw. Personalisierung der neuen Zahlungsanweisung sind hier zu finden.
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