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  FAQ

Was bedeutet SEPA?
Welche Länder nehmen an SEPA teil?
Kann ich SEPA-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer abwickeln?
Welche SEPA-Produkte gibt es?
Kann ich die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren weiter nutzen?
Kann meine IBAN selbst berechnet werden?
Müssen IBAN und BIC auch für Zahlungen in Österreich angegeben werden?
Was ist der "Creditor Identifier"?
Welche Vorteile bringt SEPA?
Führt SEPA zu einer anderen Überweisungsdauer?
Betreffen die Änderungen durch SEPA auch das Online-Banking?
Gibt es neue Belege für die SEPA-Überweisung?
Können mit der Zahlungsanweisung auch bei ausländischen Banken Überweisungen beauftragt werden?
Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?
Gelten die bisherigen Einzugsermächtigungs- und Lastschriftmandate auch für SEPA-Lastschriften?

 

Was bedeutet SEPA?

SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area", den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus 32 europäischen Ländern. Innerhalb von SEPA werden standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen angeboten. In den nächsten Jahren sollen die bisherigen inländischen Überweisungen, Einzüge und Lastschriften durch SEPA-Produkte abgelöst werden.

Welche Länder nehmen an SEPA teil?

Derzeit können Sie in 32 Ländern Europas SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften tätigen, darunter auch in Ländern, die den Euro nicht beziehungsweise noch nicht als Landeswährung verwenden. Teilnehmer an SEPA sind alle Länder der EU 27, sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.

Kann ich SEPA-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer abwickeln?

Die SEPA-Regeln sind ausschließlich auf Zahlungen in Euro anzuwenden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen sind die SEPA-Verfahren nicht einsetzbar.

Welche SEPA-Produkte gibt es?

Es werden folgende Produkte angeboten: die SEPA-Überweisung, die SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen. Die SEPA-Lastschrift gibt es in zwei Ausprägungen: als Basis-Lastschrift mit 8 Wochen Widerrufrecht (für Verbraucher und Unternehmen) und als Firmen-Lastschrift (ausschließlich für Unternehmen, kein Widerrufrecht).

Kann ich die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren weiter nutzen?

Die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren werden bis Februar 2014 parallel zu den SEPA-Verfahren angeboten. Nach diesem Zeitpunkt sind Banken dazu verpflichtet, Transaktionen ausschließlich in SEPA-Verfahren zu verarbeiten.
Bitte beachten Sie allerdings, dass alte Belege mit Kontonummer und Bankleitzahl spätestens nach Februar 2014 nicht mehr angenommen werden.

Kann meine IBAN selbst berechnet werden?

Die Internationale Bankkontonummer, oder englisch International Bank Account Number (abgekürzt "IBAN") ist eine standardisierte und international verwendete Form der Kontonummer. Eine österreichische IBAN ist immer 20-stellig und beginnt mit "AT". Danach folgt eine zweistellige Prüfziffer, darauf die Bankleitzahl (5-stellig) und Kontonummer (11-stellig).
Achtung! Eine österreichische IBAN kann nicht selbst berechnet werden.
Die korrekte IBAN zu einem österreichischen Konto ist nur der kontoführenden Bank bzw. dem Kontoinhaber bekannt.
Sie finden Ihre IBAN und die BIC Ihrer Bank sowohl auf den Kontoauszügen als auch auf Ihrer Bankkarte (Vorder- oder Rückseite).

Müssen IBAN und BIC auch für Zahlungen in Österreich angegeben werden?

Ab Februar 2014 muss die IBAN bei der Beauftragung von Zahlungen angegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass bei Verwendung der neuen Zahlungsanweisung die IBAN anzugeben ist. Die Zahlungsanweisung sieht die Beauftragung mit Kontonummer und Bankleitzahl nicht vor.

Was ist der "Creditor Identifier"?

Der Creditor Identifier (CID) ist eine europaweit einheitliche Gläubiger-Identifikationsnummer, die den Einreicher von SEPA-Lastschriften eindeutig identifiziert.
Durch Angabe des CID können Sie den entsprechenden Gläubiger bei Ihrer Bank für Lastschriften auf Ihr Konto sperren lassen.

Welche Vorteile bringt SEPA?

SEPA ermöglicht es Konsumenten, Transaktionen in Euro innerhalb der teilnehmenden Länder über ein einziges Konto und unter Verwendung von einheitlichen Zahlungsinstrumenten wie Inlandstransaktionen durchzuführen und zu erhalten. Der Unterschied zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen ist damit nicht mehr existent und bietet Ihnen somit sichere und bequeme Zahlmethoden für das grenzüberschreitende Bezahlen von beispielsweise Warenbestellungen über das Internet.
Das SEPA-Lastschriftverfahren bietet weitere Vorteile: Durch die Einführung eines konkreten Fälligkeitsdatums können Zahlungsströme und damit die Liquidität besser gesteuert werden.

Führt SEPA zu einer anderen Überweisungsdauer?

Nein, die maximale Überweisungsdauer für online-beauftragte Überweisungen ist seit 1.1.2012 ein Bankarbeitstag. Das heißt, bei rechtzeitiger Beauftragung bei Ihrer Bank vor den cut-off Zeiten wird der Betrag am nächsten Bankarbeitstag am Empfängerkonto gutgeschrieben. Bei Überweisungen, die mittels der Zahlungsanweisung beauftragt wurden, verlängert sich die Überweisungsdauer um einen Bankarbeitstag.
Bei SEPA-Lastschriften erfolgt die Abbuchung genau am vereinbarten Fälligkeitstag.

Betreffen die Änderungen durch SEPA auch das Online-Banking?

Im Online-Banking wird Ihnen die SEPA-Überweisung ebenfalls angeboten. Dazu müssen Sie keinerlei Umstellungen in Ihrem Online-Banking-Konto vornehmen.

Gibt es neue Belege für die SEPA-Überweisung?

Für die SEPA-Überweisung gibt es einen neuen Beleg, die Zahlungsanweisung.

Können mit der Zahlungsanweisung auch bei ausländischen Banken Überweisungen beauftragt werden?

Die Zahlungsanweisung dient ausschließlich zur Beauftragung von Zahlungen bei österreichischen Banken.
Auf Grund der hohen technischen Diversität der Einlese-Geräte sowie der Sprachenvielfalt im europäischen Raum konnte keine einheitliche Lösung zur beleghaften Beauftragung erreicht werden.

Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?

Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird wie bisher beim österreichischen Einzugsermächtigungs- und Lastschriftverfahren der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt.

Gelten die bisherigen Einzugsermächtigungs- und Lastschriftmandate auch für SEPA-Lastschriften?

Bisher erteilte Einzugsermächtigungs- und Lastschriftmandate gelten weiterhin für das SEPA Basis-Verfahren.
Bei der Umstellung auf das SEPA Basis-Verfahren werden Sie von Ihrem Gläubiger informiert. Dabei erhalten Sie sowohl die CID als auch die Nummer Ihres Mandates. Unter Angabe des CID können Lastschriften vom konkreten Gläubiger gesperrt werden, unter Angabe der Mandatsnummer das entsprechende Mandat.

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