| |
|
|
 |
|
| |
|
|
|
|
Die neue SEPA-Überweisung
Mit der neuen SEPA-Überweisung besteht erstmals die Möglichkeit, Überweisungen in EURO in alle europäische SEPA-Länder so sicher wie bisher nur im Inland zu tätigen.
Europaweit unterstützen bereits mehr als 4400 Kreditinstitute die neue SEPA-Überweisung (Stand Jänner 2010): das bedeutet eine fast flächendeckende Reachability. Selbstverständlich können auch in Österreich SEPA-Überweisungen getätigt und somit deren Effizienz-Vorteile genutzt werden. Bereits 95% der österreichischen Kreditinstitute unterstützen sowohl technisch als auch organisatorisch die SEPA-Überweisung.
Eine SEPA-Überweisung können Sie einfach und schnell elektronisch über das Online-Banking System oder beleghaft mittels Zahlungsbeleg beauftragen.
Durch die Schaffung des einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes kommt es bei Zahlungsbelegen zu einer Neuerung: es ist künftig nur mehr ein einziger und einheitlicher Zahlungsbeleg, die Zahlungsanweisung, nötig. Der neue, SEPA-fähige Zahlungsbeleg (bzw. die neue Zahlungsanweisung) steht bereits seit 1. Juli 2008 zur Verfügung und liegt bei allen österreichischen Kreditinstituten auf.
Wie können SEPA-Überweisungen beauftragt werden?
SEPA-Überweisungen können sowohl elektronisch über das Online-Banking-System als auch beleghaft, das heißt mittels der neuen Zahlungsanweisung, beauftragt werden.
Elektronische Beauftragung über Online-Banking Durch die Eingabe der IBAN und des BIC im Online-Banking-System werden SEPA-Überweisungen einfach und schnell beauftragt. Dabei ist die kurze Überweisungsdauer der größte Vorteil der elektronischen Beauftragung: innerhalb von maximal 2 Bankarbeitstagen nach Auftragserteilung wird der Überweisungsbetrag auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben!
Ab 1. Jänner 2012 wird der Überweisungsbetrag unter Berücksichtigung der Cut-off-Zeiten bereits am nächsten Bankarbeitstag auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben.
Beleghafte Beauftragung mittels Zahlungsanweisung SEPA-Überweisungen können auch mittels der neuen Zahlungsanweisung beauftragt werden. Dies geschieht meist durch Abgeben der ausgefüllten Zahlungsanweisung am Serviceschalter oder durch das Einwerfen der Zahlungsanweisung in die dafür vorgesehene Box im Bankfoyer. Im Gegensatz zur schnelleren Online-Beauftragung wird der Überweisungsbetrag innerhalb von maximal 3 Bankarbeitstagen nach Auftragserteilung am Empfängerkonto gutgeschrieben. Ab 1. Jänner 2012 verkürzt sich die Überweisungsdauer bei beleghafter Auftragserteilung auf maximal 2 Bankarbeitstage.
Was ist zu tun, um SEPA-Überweisungen zu erhalten?
Um SEPA-Überweisungen empfangen zu können sind keinerlei Konfigurationen oder Umstellungen am Firmenkonto nötig. Automatisch und ohne zusätzlichen Aufwand wird der Betrag einer SEPA-Überweisung gutgeschrieben. Beim Empfangen von SEPA-Überweisungen gilt ebenfalls:
Gleichtägige Wertstellung des Überweisungsbetrages Sobald der Betrag auf dem Konto eingeht, steht er sofort und in vollem Umfang zur Verfügung!
Kein Abzug von Spesen Grundsätzlich wird der Überweisungsbetrag komplett gutgeschrieben. Eventuell mit der Hausbank vereinbarte Spesen werden getrennt ausgewiesen um völlige Transparenz zu gewährleisten.
Was ist bei der Migration auf SEPA-Überweisungen zu beachten?
Bei eingehenden Zahlungen (beispielsweise Zahlungen von Kunden) ist bei Rechnungslegung zu beachten, IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl anzuführen. Des Weiteren empfiehlt es sich, die alten Zahlungsbelege nicht mehr nachzudrucken und durch die neue Zahlungsanweisung auszutauschen (Vordruck möglich!). Um Unsicherheiten und Verzögerungen der Zahlungen zu vermeiden, sollten Kunden bei Umstellung auf das SEPA-Überweisungsverfahren umfassend informiert werden.
Bei ausgehenden Zahlungen (beispielsweise Zahlungen an Lieferanten) sind interne Datenbanken bezüglich IBAN und BIC der Vertragspartner zu aktualisieren. Zu diesem Zweck bieten die österreichischen Banken Firmenkunden ein Konvertierungs-Service für Kontoverbindungen an. Wenn Sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre/Ihren Kundenbetreuer/in in Ihrer Bank! Bei elektronischer Beauftragung ist eine Anpassung der internen Prozesse zur Verarbeitung von XML-Formaten notwendig. Alle Informationen und Konfigurationen zu XML-Formaten finden Sie hier. |
|
|
|
|
| |
|
|