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Die neue SEPA-Lastschrift
Seit November 2009 bieten viele österreichische Banken die so genannte SEPA- Lastschrift für Konsumenten an: Wie bei der Ihnen vertrauten österreichischen Einzugsermächtigung erteilt auch bei der SEPA-Lastschrift der Zahlungsempfänger (z.B. Telefonanbieter, Versorgungsunternehmen, Internet-Händler) seiner Hausbank den Auftrag, vom Ihrem Konto einen bestimmten Geldbetrag (in EURO) abzubuchen und seinem Konto gutzuschreiben.
Dank der gesamteuropäischen Standardisierung des SEPA-Lastschriftverfahren kann nun die neue SEPA-Lastschrift, im Gegensatz zum österreichischen Einzugsverfahren, sowohl für EURO-Zahlungen im Inland als auch für EURO-Zahlungen in alle SEPA-Länder europaweit verwendet werden.
Wie funktioniert die SEPA-Lastschrift?
Wie bereits erwähnt, ähnelt die SEPA-Lastschrift dem momentan in Österreich gebräuchlichen Einzugsverfahren: das Mandat, also die Berechtigung zum Abbuchen von bestimmten Geldbeträgen, enthält Ihren Namen und Adresse, Informationen über das einzugsermächtigte Unternehmen und Ihre Unterschrift.
Auf Grund der europaweiten Gültigkeit der SEPA-Lastschrift ergeben sich aber auch kleine Unterschiede: So wird anstatt Ihrer Kontonummer und der Bankleitzahl Ihrer Bank die internationale Kontonummer IBAN (= „International Banking Account Number“) und die internationale Bankleitzahl BIC (= „Bank Identifier Code“) verwendet.
Weiters wird das einzugsberechtigte Unternehmen durch eine eindeutige Creditoren-Kennung, die CID (= „Creditor Identification“), spezifiziert und eine Mandatsnummer vergeben, die Ihnen Ihr Creditor mitteilen wird. Diese beiden Angaben ermöglichen eine eindeutige Identifizierung des Mandates und erleichtern Ihnen unter Anderem das Sperren eines Mandates bei Ihrer Hausbank.
Beispielhafte Abbildung eines Mandats zur SEPA-Lastschrift für Konsumenten

Bei der SEPA-Lastschrift wird darüber hinaus ein Fälligkeitsdatum fixiert: genau an diesem Tag erfolgt die Belastung Ihres Kontos. Für den Fall, dass ein vorgenommener Einzug nicht von Ihnen berechtigt wurde, also wenn Sie dafür kein Mandat unterzeichnet haben, können Sie den abgezogenen Betrag bis zu 13 Monate nach der Abbuchung zurückholen.
Des Weiteren kann ein Einzug jedenfalls bis 8 Wochen nach Belastung ohne Angabe von Gründen zurückgerufen werden.
Welche Vorteile bietet mir die SEPA-Lastschrift?
- Sicherer Einzug – europaweit:
Mit der SEPA-Lastschrift können Sie von jedem österreichischen Konto aus Rechnungen sicher und bequem in allen SEPA-Ländern mittels Bankeinzug bezahlen. Das einheitliche SEPA-Verfahren garantiert Ihnen dabei die gleiche Rechtsicherheit wie bei Einzügen im Inland.
- Längere Einspruchsfrist bei nicht berechtigten Einzügen:
Im Falle eines von Ihnen nicht autorisierten Einzuges haben Sie die Möglichkeit Ihr Geld bis zu 13 Monate nach der Belastung zurückzuholen. Ein Einzug kann jedenfalls bis 8 Wochen (statt bisher 6 Wochen) nach Belastung zurückgerufen werden. Ihre Hausbank wird Ihnen in jedem Fall gerne behilflich sein.
- Einzug am Fälligkeitstag:
Ihr Konto wird selbstverständlich erst am vereinbarten Fälligkeitstag belastet – dadurch haben Sie völlige Kontrolle über Ihre Finanzen!
- Leichte Handhabung:
Durch Angabe der Mandatsnummer und der Creditoren-Kennung können Sie jederzeit eine bestehende SEPA-Lastschrift ohne Angabe von Gründen bei Ihrer Hausbank sperren lassen. |
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